Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie werden Leistungen im Drittfach Informatik LGyGe angerechnet

Grundsätzlich gilt, dass für anrechenbare Leistungen im Drittfach Informatik LGyGe, zumindest ein Leistungsnachweis für die entsprechende Veranstaltung vorliegen muss,

D.h. es muss zumindest eine ausreichende Leistung im Sinne eines Bachelor-Informatikers vorliegen (Klausur oder mündl. Prüfung bestanden). Der Schein kann, muss aber nicht benotet sein.

Lediglich Teilnahme an den Übungen oder 'Mini-Klausur' reicht nicht aus.

Kategorie: Anerkennung, Drittfach
Ansprechpartner: Michael Dohmen (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/michael-dohmen.html)

Wie melde ich mich bei Veranstaltungen im Hauptstudium an?

Die Veranstaltungen im Bereich Lehramt Gymnasium/Gesamtschule werden nicht über lsf erfasst. Deshalb ist es notwendig, dass man dem Dozenten der Veranstaltung mitteilt, dass man Lehramt studiert und einen Leistungsnachweis benötigt. Dieser wird nach bestandener Prüfung schriftlich ausgestellt.

Bei der Auswahl der Veranstaltungen gelten die Zulassungsbeschränkungen der Studienordnung.

Welche Kriterien gelten für die Gestaltung von Seminararbeiten?

Bei einer Seminararbeit ist eine Auseinandersetzung mit mindestens 2 verschiedenen Seminarthemen erforderlich. Dabei muss diese Auseinandersetzung einen Umfang von mindestens 2 Seiten haben, wobei eine Stichwortliste nicht reicht.


Weitere Informationen zum Ablauf von Seminaren

Kategorie: Studienordnung allgemein
Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

Kann man eine Bachelor-Arbeit als Staatsexameensarbeit anerkennen lassen?

Es gibt zwei Möglichkeiten für dieses Verfahren.

  1. Staatsexamensarbeit schreiben und diese als Studienarbeit anerkennen lassen. Ist in der Regel kein Problem, da Staatsexamensarbeiten von der Workload her aufwendiger sind. Anerkennung für B/M-Studiengang ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzunehmen (z. Zt. Prof. Dr. Szwillus)
  2. Studienarbeit als Staatsexamensarbeit anerkennen lassen. Das geht nur, wenn vorher vereinbart wird, das die Studienarbeit von der Workload über den üblichen Umfang hinausgeht und mit den Anforderungen einer Staatsexamensarbeit gleichzusetzen ist. Das muss der betreuende Hochschullehrer bescheinigen. Anerkennung für Lehramtsstudiengang Gym/Ge erfolgt auf Antrag durch dass Landesprüfungsamt nach Gutachten durch den zuständigen Hochschullehrer für Fachdidaktik (z. Zt. Magenheim).
Kategorie: Anerkennung
Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

Wie sieht die Studienordnung und das Examen für ein drittes Fach Informatik aus?

Das hängt von den beiden anderen Fächern ab. Möglicherweise können Veranstaltungen angerechnet werden. In Abhängigkeit davon wird ein individueller Studienplan erstellt.
Dabei kommen die Regeln der LPO § 29 zur Anwendung (d.h. zwischen 20 und 33 SWS sind zu belegen). Eine Examensarbeit ist nicht notwendig, jedoch schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen mit fachwiss. und fachdid. Anteilen.

§ 29 Erweiterungsprüfungen
(1) Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen
in weiteren Fächern des jeweils entsprechenden Lehramtes
gemäß § 5 LABG abgelegt werden. Mit Genehmigung des Ministeriums
können Erweiterungsprüfungen auch in anderen Fächern abgelegt
werden.
(2) Die Erweiterungsprüfung wird vor dem Prüfungsamt abgelegt. § 28 gilt
entsprechend.
(3) Für die Erweiterungsprüfung sind erforderlich:
1. vorbereitende Studien im Umfang von etwa der Hälfte des ordnungsgemäßen
Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden,
und
2. ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und Fachdidaktik des
Hauptstudiums im jeweiligen Fach.
(4) Für die Zulassung und die Durchführung finden die Vorschriften für die
Prüfungen im Fach entsprechende Anwendung. Die Anforderungen im jeweiligen
Fach sind zugrunde zu legen. Gegebenenfalls sind Nachweise
über das Bestehen der fachpraktischen Prüfung vorzulegen.
(5) Das Ministerium kann ausnahmsweise eine andere gleichwertige
Vorbereitung als geeignet anerkennen.

Kategorie: Drittfach
Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

Kann man Informatik auch als Drittfach studieren?

Ja, man kann Informatik auch als drittes Fach studieren. Dafür muss man im Lehramtsstudiengang GymGe eingeschrieben sein..

Kategorie: Drittfach
Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

Wann erfahre ich die Schulzeiten in MIU, um den Uni-Plan machen zu können?

Wir werden, wenn die Kurse feststehen, eine Info über die Kurse herausgeben. Meist findet eine Informationsveranstaltung ein bis zwei Wochen vor Semesterbeginn zur endgültigen Zuordnung der Studenten zu den Kursen statt.

Welche Schulen stehen bei MIU zur Wahl?

Wir werden einige Schulen ansprechen und schauen, welche Kurse geeignet sind. Wir versuchen sowohl Kurse mit verschiedenen Inhalten, verschiedenen Jahrgangsstufen und verschiedener Schülerzusammensetzung zu wählen. Die Schulen sind alle in Paderborn und auch mit den Bussen gut zu erreichen. Unsere Standardschulen sind Gesamtschule Elsen, Goerdeler-Gymnasium, Michaelskloster, Pelizaeus-GymnasiumReismann-Gymnasium und Theodorianum.

Wie werden die Schulen bei MIU zugeteilt?

Wir werden einige Schulen ansprechen und schauen, welche Kurse geeignet sind. Ihr erhaltet dann die Termine und müsst Euch diesen Schulen zuordnen. Dabei sollten es jeweils 3 bis 4 Studenten pro Kurs sein.

Wie viele Stunden pro Woche werden wir im Rahmen von MIU in der Schule verbringen?

Normalerweise werdet ihr an einem Grundkurs der Sekundarstufe II mit einem Stundenumfang von 3 Stunden (meist 1 Doppelstunde und 1 Einzelstunde) teilnehmen. Nur selten werdet ihr einem Leistungskurs mit 5 Stunden (2 Doppelstunden und 1 Einzelstunde) zugeteilt Dies ist aber eher selten der Fall.
Kategorie: Methoden des Informatikunterrichts in Theorie und Praxis
Ansprechpartner: Michael Dohmen (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/michael-dohmen.html)

Wo sind in NRW Informatik Fachseminare?


Es gibt in NRW an folgenden Standorten ein Informatik Fachseminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Stand 6/2008)

Regierungsbezirk Arnsberg

  • Arnsberg
  • Bochum
  • Dortmund
  • Hamm
  • Hagen
  • Siegen
Regierungsbezirk Detmold
  • Bielefeld
  • Detmold
  • Minden
  • Paderborn
Regierungsbezirk Düsseldorf
  • Essen
  • Mönchengladbach
  • Wuppertal
Regierungsbezirk Köln
  • Bonn/Troisdorf
  • Jülich
Regierungsbezirk Münster
  • Gelsenkirchen
  • Münster
  • Rheine
Es wird jedoch in jedem Einstellungstermin an allen Orten ein Fachseminar eröffnet. Deshalb bitte genau erkundigen!
    Kategorie: Referendariat
    Ansprechpartner: Michael Dohmen (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/michael-dohmen.html)

    Ist es möglich, Informatik als Sek I-Fach zu studieren?

    Nein.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Ist es möglich, das Drittfach auch während des Referendariats zu studieren?

    Ja, falls es seitens des Arbeitgebers genehmigt wird.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Welchen Umfang hat das Drittfachstudium?

    Siehe §29 LPO (Erweiterungsprüfungen), daran wird sich im Einzelfall der Studienumfang bemessen:
    1. Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweils entsprechenden Lehramtes gemäß § 5 LABG abgelegt werden. Mit Genehmigung des Ministeriums können Erweiterungsprüfungen auch in anderen Fächern abgelegt werden.
    2. Die Erweiterungsprüfung wird vor dem Prüfungsamt abgelegt. § 28 gilt entsprechend.
    3. Für die Erweiterungsprüfung sind erforderlich: 1. vorbereitende Studien im Umfang von etwa der Hälfte des ordnungsgemäßen Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden, und 2. ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Hauptstudiums im jeweiligen Fach.
    4. Für die Zulassung und die Durchführung finden die Vorschriften für die Prüfungen im Fach entsprechende Anwendung. Die Anforderungen im jeweiligen Fach sind zugrunde zu legen. Gegebenenfalls sind Nachweise über das Bestehen der fachpraktischen Prüfung vorzulegen.
    5. Das Ministerium kann ausnahmsweise eine andere gleichwertige Vorbereitung als geeignet anerkennen.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Gibt es eine Studienordnung für Informatik als Drittfach?

    Nein, da wir jeweils auf die individuellen Studienvorleistungen der Bewerber eingehen und sich daraus individuelle Anerkennungen ergeben.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Wird das SopraB/M als SopraL anerkannt?

    Ja. Wenn Sie das umfangreichere SopraB/M absolvieren, wird es Ihnen als SopraL anerkannt.
    Kategorie: SopraL
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Wo ist der Unterschied zwischen dem Softwaretechnikpraktikum für Lehramtsstudierende (SopraL) und dem für Informatiker (SopraB/M)?

    Das SoPraB/M ist inhaltlich aufwändiger (Projektmangement / Inhaltskomplexität) und industrienäher. Das SoPraL  liegt auf dem Niveau eines anspruchsvollen  Leistungskurs-Abschlussprojekts in der Oberstufe. Eine Teilnahme am SoPraB/M ist immer dann zu empfehlen, wenn gleichzeitg zum Lehramtsabschluss Informatik ein Bachelor bzw. Masterabschluss angestrebt wird.
    Kategorie: SopraL
    Ansprechpartner: Wolfgang Reinhardt (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/wolfgang-reinhardt.html)

    Wann sollte man dem Lehramtsstudium am Besten beginnen?

    Die Studienordnung Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule empfiehlt dringend das Studium zum Wintersemester aufzunehmen. Studienanfänger, die dennoch zum Sommersemster en Studium aufnehmen wollen, sollten sich zuvor in einer individuellen Studienberatung zu diesem Entschluss beraten lassen.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Wann darf ich am Softwaretechnikpraktikum für Lehramtsstudierende (SopraL) teilnehmen?

    Das hängt vor allem von den bisher erfolgreich absolvierten obligatorischen Fachveranstaltungen in der Informatik (hier besonders in der Softwaretechnik) ab.
    Kategorie: SopraL
    Ansprechpartner: Michael Dohmen (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/michael-dohmen.html)

    Kann man bereits vor Abschluss des Grundstudiums Hauptstudiumsveranstaltungen belegen?

    Dem steht nichts entgegen. Auch vor dem erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums dürfen Sie nach StO Hauptstudiumsveranstaltungen besuchen und sich anrechnen lassen.
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Muss ich mir eine Schule für das MIU-Seminar suchen?

    Nein, die Schulen werden im Seminar bekanntgegeben und die Gruppenzuordung wird in der ersten Seminarsitzung durchgeführt. Es ist nicht immer auszuschliessen, dass es dadurch zu Kollisionen mit anderen Veranstaltungen kommen kann. Der Besuch der Schule ist jedoch verpflichtend.
    Kategorie: Methoden des Informatikunterrichts in Theorie und Praxis
    Ansprechpartner: Michael Dohmen (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/michael-dohmen.html)

    Wo finde ich die Prüfungsordnung Lehramt Informatik Gy/Ge

    Es gibt nur eine Studien- keine Prüfungsordnung. In der StO sind auch die Verfahren zur Prüfung festgelegt (Details befinden sich meist im zur StO gehörenden Modulhandbuch).
    Kategorie: Studienordnung allgemein
    Ansprechpartner: Johannes Magenheim (http://ddi.uni-paderborn.de/personen/johannes-magenheim.html)

    Impressum | Webmaster | Letzte Änderungen am : 07.03.2009