Neue Studiengänge ab dem Wintersemester 2011/12

Die Universität Paderborn bietet die Möglichkeit für eine fundierte Lehramtsausbildung innerhalb von drei Bachelor/Masterstudiengängen an.

Die folgenden Verweise bieten eine grafische Aufbereitung dieser Studiengänge: 

Informatik für die Sekundarstufe I (für Haupt-, Real- und Gesamtschulen, HRG)

Informatik für die Sekundarstufe II (für Gymnasien und Gesamtschulen, GyGe)

Informatik für berufsbildende Schulen (für Berufskollegs, BK)

Es gibt auch einen Flyer, in dem alle Studiengänge kompakt und übersichtlich beschrieben sind.

Struktur der Studiengänge:

Bachelorphase (6 Semester)

In der Bachelorphase werden die fachlichen Grundlagen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen gelegt. Einige Veranstaltungen zur Fachdidaktik stellen den Bezug zur Schulinformatik her.

Masterphase (4 Semester)

Kernbestandteil der Masterphase ist das neu eingeführte Praxissemester, in denen die Studierenden in Kooperation mit den Zentren für Lehrerbildung (früher Studienseminare) auf das Referendariat vorbereitet. Hierzu werden schulpraktische Erfahrungen mit universitären Veranstaltung in der Fachdidaktik und den Bildungs- wissenschaften verbunden. In der Masterphase besteht zudem die Möglichkeit sich wissenschaftlich zu vertiefen.

Fächerkombinationen

Das Fach Informatik kann mit vielen anderen Fächern kombiniert werden. Eine Kombination mit den Fächern Chemie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, ev. und kath. Religion ist in allen drei Studiengängen möglich. Im Lehramt Berufskolleg kann u.a. auch Wirtschaftswissenschaften bzw. Maschinenbau- oder Elektrotechnik gewählt werden.

Die besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung (Endfassungen)

Ab dem Wintersemster 2011/12 können die Bachelor-Studiengänge für das Lehramt studiert werden. Die Einschreibung in die Masterstudiengänge ist erst ab Wintersemster 2014/15 möglich. Daher können wir an dieser Stelle nur die allgemeinen Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnungen sowie die besonderen Bestimmungen für das Fach Informatik der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge präsentieren:

Informationen zu den alten Studiengängen

Zum 01.10.2003 war eine Studienordnung für das Informatik Lehramt Gymnasium/Gesamtschule in Kraft getreten. Diese ist nunmehr (ab 1.10.2011, siehe oben) durch die neue Bachelor/Master-Studienordnung abgelöst, die dann jetzt auch für alle Neueinsteiger gilt. Alle anderen können nach der Ordnung von 2003 weiter studieren. Allerdings muss das Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2017 abgeschlossen sein.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Möglichkeiten des Quereinstiegs: 

Ein Einstieg in den alten Studiengang ist letztmalig zum Sommersemester 2012 möglich. Dazu müssen 36 SWS nachgewiesen werden. Einschreibungen als ein weiteres Fach sind bis zum Sommersemster 2015 möglich: Dabei muss alllerdings beachtet werden, dass die Einschreibung nur dann erfolgt, wenn Leistungen im Umfang von einer Semesterzahl zu dem entsprechenden Semester nachgewiesen werden können (siehe nachfolgende Tabelle)

bis zumSoSe12WiSe12SoSe13WiSe13SoSe14WiSe14SoSe15
Anzahl der
nachzuweisenden
Semester
2345678

Wichtiger Hinweis (27.10.2011): Der Studienverlaufsplan sieht im 6. Semester vor, dass die Studierenden einen Leistungsnachweis im Modul Verteilte Rechnersysteme durch den erfolgreichen Besuch der Veranstaltung Einführung in die Rechnernetze oder Einführung in die verteilte Systeme erwerben. Beide Veranstaltungen gibt es in dieser Form nicht mehr. Die Empfehlung lautet daher, dass die erste Hälfte der Veranstaltung der jeweils im Sommersemester angebotenen Veranstaltung Konzepte und Methoden der Systemsoftware (KMS) belegt und durch eine entsprechende Teilprüfung abgeschlossen wird. 

Die genauen Regelungen können den nachfolgenden Verweisen entnommen werden: 

Studienordnung 1999 nach LPO 1994

Die Formulare findet man jetzt unter http://ddi.uni-paderborn.de/formulare.html

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ) wird ständig erweitert. Bitte sehen Sie zunächst in den FAQ und der passenden Studienordnung nach, um eine Antwort zu Ihrer Frage zu finden. Sollten Sie anschließend noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

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